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Allergenkennzeichnung – Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln

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Hast du dich schon einmal gefragt, warum auf Lebensmittelverpackungen im Supermarkt immer eine Zutatenliste aufgedruckt ist? Oder vielleicht fragst du dich: Welche Allergene müssen deklariert werden? Wir haben für dich einen Auszug der Allergene in Lebensmitteln zusammengefasst und geben dir einen Überblick über die Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln in Deutschland. Schauen wir uns erst einmal an, was Allergenkennzeichnung überhaupt ist und warum es so wichtig ist.

Was ist Allergenkennzeichnung und warum ist sie so wichtig?

Viele Menschen haben Lebensmittelunverträglichkeiten oder reagieren allergisch auf verschiedene Lebensmittelgruppen, was sie nicht nur im alltäglichen Leben, sondern auch in ihrer körperlichen Gesundheit beeinträchtigt. Eine allergische Reaktion liegt vor, wenn der Körper auf bestimmte Proteine in verschiedenen Lebensmitteln reagiert. Die Reaktionen können in einigen Fällen harmlos, in anderen Fällen lebensbedrohlich sein – einige Allergiker haben Adrenalin-Fertigspritzen bei sich wenn sie unterwegs sind oder auch zu Hause in ihrem Verbandskasten, um Erste Hilfe bei einer allergischen Reaktion leisten zu können. Allergenkennzeichnung ist deshalb so wichtig, weil sie Menschen mit Lebensmittelallergien schützt. Sie dient dazu, Allergene in Lebensmitteln auszuweisen und Verbraucher:innen durch die Zutatenlisten von Produkten über deren Inhaltsstoffe zu informieren. In allen EU-Mitgliedsstaaten ist die Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln gemäß der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) verpflichtend. So ist für Verbraucher:innen mit Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten klar ersichtlich, welche Produkte Allergene enthalten und welche Produkte sie daher meiden sollten. 

Welche Allergene in Lebensmitteln gibt es?

Es gibt unzählige Allergene und einige Menschen reagieren auch auf mehr als nur eines davon. Im Lebensmittelbereich sind die am häufigsten genannten Allergene:

  • Milch – Diese findet man selbstverständlich in Käse und Butter, aber auch in vielen anderen Produkten wie Keksen, Schokolade und Kuchen. 
  • Schalenfrüchte – Dazu gehören z. B. Haselnüsse und Walnüsse. 
  • Eier – Zu finden sowohl in herzhaften als auch süßen Produkten und egal ob Eiweiß, Eigelb oder Vollei, sie müssen auf der Produktverpackung ausgewiesen sein.
  • Fisch – Ob in Konservendosen oder versteckt in der Currypaste, Fisch muss als Zutat auf der Verpackung gelistet sein.
  • Schalentiere – Sie bilden neben Fisch eine separate Allergengruppe, da jeweils ein anderes Protein als auslösendes Allergen gilt.
  • Weizen – Weizenallergie ist weit verbreitet, aber klar von einer Glutenunverträglichkeit abzugrenzen. 
  • Sojabohnen – Soja versteckt sich in Inhaltsstofflisten oft in Klammern hinter dem Wort „Lecithin“. 
  • Erdnüsse – Die Erdnuss gehört zu den Hülsenfrüchten und ist ein häufiges Allergen.

Wie sieht die Lebensmittelkennzeichnung mit Allergenen aus?

Wenn du dir einen Müsliriegel nimmst und die Inhaltsstoffe prüfen möchtest, schaue dir die Zutatenliste an. Bei verschiedenen Riegeln wirst du auch unterschiedliche Zutatenlisten mit den jeweiligen Allergenen darauf finden. Dies kann entweder durch die Angabe des gebräuchlichen Namens einer Zutat (z. B. Weizenmehl) geschehen oder durch die Konkretisierung der Zutat in Klammern: z. B. Mehl (Weizen). Alternativ findest du manchmal auch direkt unter der Zutatenliste einen Warnhinweis: „Enthält: Weizen“. In der EU müssen Allergene in der Zutatenliste durch Fettdruck oder Unterstreichung optisch hervorgehoben werden. Bei Wein und anderen Lebensmitteln ohne Zutatenliste ist die Allergenkennzeichnung „enthält Schwefel“ o. Ä. verpflichtend.

Neben den drei genannten Varianten findest du manchmal auch Kennzeichnungen wie „Kann Spuren von Soja enthalten“ oder „Kann Spuren von Milch enthalten“. Mit dieser Information weisen Hersteller ihre Verbraucher:innen darauf hin, dass möglicherweise Spuren der Zutat und damit das Allergen „als unbeabsichtigter Inhaltsstoff“ in dem Produkt enthalten sind. Zur „Spurenkennzeichnung“ gibt es in Deutschland bisher noch keine einheitlichen und rechtsverbindlichen Vorschriften. 

Hoffentlich hat dir dieser Artikel zur Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln geholfen. Vergiss nicht, dich auf unserer Website anzumelden um exklusive Angebote zu erhalten.

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