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Unerwünschte Briefkastenwerbung? So machst du Schluss damit

4 Kommentare

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Sie verstopft regelmäßig den Briefkasten und ist fast noch lästiger als Rechnungen, die reinflattern: die Briefkastenwerbung. Wir verraten dir, was du tun kannst, damit unerwünschte Flyer, Anzeigenblätter und Co. nicht mehr in deinem Briefkasten landen.

Ungewollte Werbung im Briefkasten: Welche Werbeform?

Ein einfacher „Bitte keine Werbung“-Aufkleber auf dem Briefkasten und schon ist die Sache erledigt – oder? In vielen Fällen hilft diese Maßnahme tatsächlich, aber eben nicht in allen. Was du konkret gegen unerwünschte Briefkastenwerbung tun kannst, hängt in erster Linie von der jeweiligen Werbeform ab. Unterschieden wird hierbei zwischen:

  • nicht adressierter Werbung: Diese Art der Werbung landet in jedem Briefkasten im Haus, zum Beispiel ein Werbeflyer vom neuen Imbiss um die Ecke.
  • persönlich adressierte Werbung: Diese Werbung richtet sich gezielt an dich, mit deinem Namen und deiner Anschrift.
  • teiladressierte Werbung: Diese Werbeform richtet sich an eine bestimmte Gruppe von Empfängern, zum Beispiel „An alle Bewohner des Hauses“.
  • kostenlose Anzeigenblätter und Werbebeilagen in Wochenzeitungen

Das kannst du gegen ungewollte Werbung im Briefkasten tun

Wer beim Kontakt mit Firmen generell sparsam mit seinen persönlichen Daten umgeht, beugt unerwünschter Werbung vor. Ist diese allerdings schon da, kannst du je nach Art der Werbung Folgendes tun, um sie wieder loszuwerden:

  • Nicht adressierte Werbung: Gegen Flyer, Prospekte, Reklame- und Wurfsendungen hilft der klassische Aufkleber „Keine Werbung“. Werbende Unternehmen müssen diesen oder einen ähnlichen Aufkleber mit gleicher Aussage berücksichtigen.
  • Persönlich adressierte Werbung: Ist die Werbesendung persönlich an dich adressiert, sind die Postzusteller verpflichtet, sie dir zuzustellen. Mit einem einfachen Aufkleber lässt sich das nicht so einfach ändern. Wenn du keine persönlich adressierte Werbung mehr erhalten möchtest, kannst du dich in die sogenannte Robinsonliste eintragen lassen (auch online möglich). Mit dem Eintrag werden deine Daten von den Adresslisten aller Werbefirmen, die Mitglied des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) sind, gestrichen. Unternehmen, die kein Mitglied sind, kannst du schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) dazu auffordern, dir keine Werbung mehr zu schicken. Persönlich adressierter Werbung kannst du grundsätzlich auch vorbeugen, indem du der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung widersprichst. Das kannst du gleich bei Abschluss eines Vertrages oder einer Bestellung tun oder es jederzeit nachholen. Laut Verbraucherzentrale reicht dafür dieser einfache Satz schon aus: „Ich widerspreche der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung (Artikel 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung).“
  • Teiladressierte Werbung: Diese Art der Werbung lässt sich ebenfalls mit dem „Bitte keine Werbung“ Aufkleber verhindern.
  • Kostenlose Anzeigenblätter und Werbebeilagen in Wochenzeitungen: Ist neben der Werbung auch ein redaktioneller Teil enthalten, wird die Sendung aus rechtlicher Sicht nicht mehr als Werbung, sondern als Presseerzeugnis angesehen. Selbst wenn auf deinem Briefkasten „Keine Werbung“ steht, werden dir kostenlose Anzeigenblätter trotzdem zugestellt. Um dieser Art der Briefkastenwerbung vorzubeugen, sollte der Aufkleber lauten: „Keine Werbung - keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter.“

Briefkastenwerbung trotz Widerspruch: Was tun?

Es kann immer wieder mal vorkommen, dass der Zusteller im Eifer des Gefechts den Aufkleber auf deinem Briefkasten übersieht und du trotzdem Werbung bekommst. Sollte das allerdings zur Gewohnheit werden, kannst du dagegen vorgehen, indem du:

  • die Firma, von der die Werbung stammt, schriftlich dazu aufforderst, dir keine Werbung mehr zu schicken;
  • sollte das nichts bringen, kannst du dich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese kann bei einer hohen Anzahl von Beschwerden ein Abmahnverfahren gegen das betroffene Werbeunternehmen einleiten;
  • theoretisch könntest du das jeweilige Unternehmen auch selbst abmahnen beziehungsweise verklagen. Bedenke aber die Kosten, die ein Gerichtsverfahren mit sich bringen kann. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, prüfe unbedingt vorher, ob sie in diesem Fall die Kosten trägt.

Unser Tipp: Du hast noch irgendwo alte Prospekte, Werbung und Gratiszeitungen herumliegen? Statt es zu entsorgen, kannst du aus Altpapier viele wunderbare Dinge zaubern, zum Beispiel Briefumschläge, Geschenkpapier, selbstgebastelte Weihnachtskarten oder sogar einen praktischen Hocker.

Kommentar

afscheer83

November 09, 2020, 09:17 vorm.

egal was wir machen. Es landet trotzdem leider immer mal wieder Werbung drin..

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slbhaus81

November 06, 2020, 08:48 vorm.

Aufkleber hilft gar nicht. Schmeissen trotzdem leider immer wieder was rein. Widerspruch werden wir mal in Erwägung ziehen.

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Rosengart

November 06, 2020, 08:09 vorm.

mach ich auch jetzt

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Edelgardy

November 06, 2020, 06:08 vorm.

Den Aufkleber hab ich schon hilft aber leider nicht immer :)

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