Richtig gut dran bist du, wenn du in einem Eigenheim wohnst. Dann ist es völlig egal, ob du mit dem Wäschewaschen frühmorgens, nachts oder zu anderen Zeiten anfängst. Schließlich störst du niemanden, außer vielleicht deine eigene Familie.
Wohnst du jedoch in einem Mehrfamilienhaus, sieht die Sache anders aus. Denn hier darfst du nachts nicht einfach deine Wäsche waschen – jedenfalls nicht mit der Maschine. Du findest im Mietrecht nicht heraus, ob deine Waschmaschine nach 22 Uhr laufen darf? Zwar gibt es tatsächlich keine bundesweit einheitlichen Regelungen, doch es gelten die gesetzlichen Ruhezeiten. Festgelegt werden sie von:
- Ländern im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG),
- Gemeinden in ordnungsbehördlichen Verordnungen und
- Vermietern in Mietverträgen oder Hausordnungen.
Lediglich die Sonn- und Feiertagsruhe gilt für alle Bundesländer, festgelegt in der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FSchVO). Wäsche waschen darfst du sonntags zwar, nach 22 Uhr aber nur unter Beachtung der festgelegten Ruhezeiten. Übrigens: Verbindlich ist für dich die Nachtruhe, wie vom Vermieter festlegt, auch falls diese sich von der Verordnung von Land oder Gemeinde unterscheidet.
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